Immobilienbewertung

Professionelle Bewertung Ihrer Immobilie

Die Bewertung von Immobilien ist eine stark nachgefragte Dienstleistung der H.T.P. Hochbau, Tiefbau, Projektentwicklung GmbH.  

Sie ermitteln durch eine Bewertung Ihrer Immobilie eine eindeutige Aussage über den Wert Ihres Objektes – unabhängig von Typ oder Größe der Immobilie.  

Haben Sie eine Baulücke erworben oder ein Grundstück mit Altlasten gekauft? 

Schaffen Sie neues Bauland und prüfen Sie einen Abriss Ihrer Bestandsbauten. 

Profitieren Sie von den diversen Nutzungsmöglichkeiten. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten und der Durchführbarkeit. 

Wir übernehmen auf Wunsch die gesamte Planungsleistung und den behördlichen Schriftverkehr. 

Immobilienbewertung in Sarstedt & Hannover – durch DESAG-Sachverständigen

Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie kennen? Die H.T.P. GmbH ermittelt den Verkehrswert von Häusern, Wohnungen und Grundstücken durch einen geprüften DESAG-Sachverständigen – fundiert, nachvollziehbar und nach gesetzlichen Vorgaben. Wir bewerten Immobilien in Sarstedt, Hannover, Hildesheim und der gesamten Region.

Die drei anerkannten Wertermittlungsverfahren

Die Bewertung erfolgt nach dem Verkehrswert gemäß § 194 BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Unsere Gutachten werden von Finanzämtern und Gerichten anerkannt.

Anlässe für eine Immobilienbewertung

Ein Wertgutachten ist sinnvoll bei Verkauf oder Kauf, Erbschaft und Erbauseinandersetzung, Schenkung, Scheidung, zur Vorlage beim Finanzamt sowie bei Beleihung und Finanzierung. Die Kosten richten sich nach Objektart und Umfang – ein Kurzgutachten ist günstiger als ein gerichtsfestes Vollgutachten.

Häufige Fragen zu Immobilienbewertung

Wann braucht man ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten wird benötigt bei Erbschaft und Erbauseinandersetzung, Schenkung, Scheidung, zur Vorlage beim Finanzamt, bei Zwangsversteigerungen sowie als verlässliche Grundlage für Kauf, Verkauf oder Beleihung einer Immobilie.

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Ein Kurzgutachten ist bereits für einen niedrigen bis mittleren dreistelligen Betrag erhältlich. Ein gerichtsfestes Vollgutachten orientiert sich am Verkehrswert und liegt häufig bei etwa 0,5 bis 1,5 Prozent des Immobilienwerts. Wir nennen Ihnen vorab einen Festpreis.

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Marktwert?

Verkehrswert und Marktwert bezeichnen dasselbe: den Preis, der zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Der Begriff Verkehrswert ist in § 194 BauGB gesetzlich definiert.

Wird ein Verkehrswertgutachten vom Finanzamt anerkannt?

Ja. Ein von einem qualifizierten Sachverständigen erstelltes Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV wird von Finanzämtern und Gerichten als Nachweis anerkannt, etwa zur Reduzierung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer.

Wie lange dauert eine Immobilienbewertung?

Nach dem Ortstermin und der Sichtung aller Unterlagen liegt ein Kurzgutachten meist innerhalb weniger Tage vor. Ein umfassendes Vollgutachten benötigt in der Regel ein bis zwei Wochen.

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