Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den objektiven Marktwert einer Immobilie nach gesetzlichen Vorgaben. Wann Sie ein solches Gutachten benötigen, was es kostet und wie es abläuft, erklären wir hier. Unsere Leistung Immobilienbewertung übernimmt ein geprüfter DESAG-Sachverständiger.
Wann braucht man ein Verkehrswertgutachten?
Ein Verkehrswertgutachten ist in vielen Situationen sinnvoll oder erforderlich:
- Erbschaft & Erbauseinandersetzung – als Grundlage für die Aufteilung
- Schenkung – zur Vorlage beim Finanzamt (Schenkungsteuer)
- Scheidung – zur Vermögensauseinandersetzung
- Verkauf & Kauf – als belastbare Verhandlungsbasis
- Finanzamt & Gericht – zur Reduzierung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer
Was kostet ein Verkehrswertgutachten?
Ein Kurzgutachten ist bereits ab einem niedrigen bis mittleren dreistelligen Betrag erhältlich. Ein gerichtsfestes Vollgutachten orientiert sich am Verkehrswert der Immobilie und liegt häufig bei etwa 0,5 bis 1,5 % des Immobilienwerts. Den genauen Preis nennen wir Ihnen vorab als Festpreis.
Verkehrswert nach § 194 BauGB
Der Verkehrswert (Marktwert) ist in § 194 Baugesetzbuch definiert und wird nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) mit dem Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren ermittelt. Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen werden von Finanzämtern und Gerichten anerkannt.
Ablauf in Schritten
- Erstgespräch und Angebot
- Ortstermin und Aufnahme der Immobilie
- Sichtung der Unterlagen (Grundbuch, Baupläne, Mietverträge)
- Wertermittlung und Erstellung des Gutachtens
Häufige Fragen zum Verkehrswertgutachten
Was kostet ein Verkehrswertgutachten?
Ein Kurzgutachten ist ab einem niedrigen dreistelligen Betrag erhältlich, ein Vollgutachten liegt bei etwa 0,5 bis 1,5 % des Immobilienwerts.
Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?
Ja. Ein von einem qualifizierten Sachverständigen nach ImmoWertV erstelltes Verkehrswertgutachten wird von Finanzämtern und Gerichten anerkannt.
Wie lange dauert die Erstellung?
Ein Kurzgutachten liegt meist innerhalb weniger Tage vor, ein Vollgutachten in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen.
Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Marktwert?
Beide Begriffe meinen dasselbe – den am Markt erzielbaren Wert zum Bewertungsstichtag. Der Begriff Verkehrswert ist in § 194 BauGB gesetzlich definiert.
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