Immobilienbewertung in Sarstedt & Hannover

Professionelle Bewertung Ihrer Immobilie

Die Bewertung von Immobilien ist eine stark nachgefragte Dienstleistung der H.T.P. Hochbau, Tiefbau, Projektentwicklung GmbH.  

Sie ermitteln durch eine Bewertung Ihrer Immobilie eine eindeutige Aussage über den Wert Ihres Objektes – unabhängig von Typ oder Größe der Immobilie.  

Haben Sie eine Baulücke erworben oder ein Grundstück mit Altlasten gekauft? 

Schaffen Sie neues Bauland und prüfen Sie einen Abriss Ihrer Bestandsbauten. 

Profitieren Sie von den diversen Nutzungsmöglichkeiten. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten und der Durchführbarkeit. 

Wir übernehmen auf Wunsch die gesamte Planungsleistung und den behördlichen Schriftverkehr. 

Immobilienbewertung in Sarstedt, Hannover & Hildesheim

Was ist Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück wirklich wert? Eine realistische Immobilienbewertung ist die Grundlage für jede gute Entscheidung – beim Verkauf, beim Kauf, bei einer Erbschaft oder einer Trennung. Die H.T.P. GmbH ermittelt Immobilienwerte durch Syban Kado, DESAG-zertifizierter Sachverständiger, für Eigentümer in Sarstedt, Hannover, Hildesheim und der Region.

Was uns von reinen Bewertungsbüros unterscheidet: Wir sind selbst ein Bauunternehmen. Den baulichen Zustand, anstehende Instandhaltungen und realistische Sanierungskosten schätzen wir aus eigener Praxis ein. Das macht die Bewertung gerade bei älteren Häusern belastbarer.

Wann eine Immobilienbewertung sinnvoll ist

Verkauf

Ein realistischer Angebotspreis verhindert, dass Ihre Immobilie zu lange am Markt steht oder unter Wert verkauft wird.

Kauf

Prüfen Sie, ob der geforderte Kaufpreis zu Zustand und Lage passt – bevor Sie beim Notar unterschreiben.

Erbschaft

Grundlage für die Erbauseinandersetzung unter mehreren Erben und für steuerliche Fragen.

Scheidung & Trennung

Nachvollziehbarer Wert für den Zugewinnausgleich oder die Übernahme durch einen Partner.

Schenkung & Übertragung

Wertermittlung bei vorweggenommener Erbfolge oder Übertragung innerhalb der Familie.

Finanzierung & Vermögen

Wertnachweis gegenüber Banken, für die Vermögensplanung oder die Aufteilung von Beteiligungen.

Die Wertermittlungsverfahren nach ImmoWertV

Der Verkehrswert ist in § 194 BauGB definiert als der Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Ermittelt wird er nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) mit einem oder mehreren dieser Verfahren:

Vergleichswertverfahren

Für Eigentumswohnungen und unbebaute Grundstücke – auf Basis tatsächlich erzielter Kaufpreise vergleichbarer Objekte.

Sachwertverfahren

Für eigengenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser – Bodenwert plus Wert der baulichen Anlagen unter Berücksichtigung der Alterung.

Ertragswertverfahren

Für vermietete Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte – maßgeblich sind die nachhaltig erzielbaren Erträge.

Was den Wert Ihrer Immobilie bestimmt

Lage und Grundstück

Makro- und Mikrolage, Bodenrichtwert des örtlichen Gutachterausschusses, Grundstücksgröße und Zuschnitt, Erschließung sowie baurechtliche Möglichkeiten wie eine zusätzliche Bebauung.

Gebäude und Zustand

Baujahr, Wohnfläche, Bauweise, energetischer Zustand, durchgeführte Modernisierungen und Instandhaltungsstau. Feuchtigkeit, Risse oder ein sanierungsbedürftiges Dach erkennen und beziffern wir aus eigener Baupraxis.

Gerade bei der Immobilienbewertung in Sarstedt und im Umland von Hildesheim wirken sich Lage in der Leine-Niederung, Grundwasser und Kellerzustand spürbar auf den Wert aus. Solche Faktoren fließen bei uns fundiert in die Wertermittlung ein.

Kurzbewertung oder Verkehrswertgutachten?

Kurzbewertung

Für Ihre persönliche Orientierung, etwa vor einem Verkauf oder als Verhandlungsbasis. Kompakt, schnell und günstiger als ein ausführliches Gutachten.

Verkehrswertgutachten

Ausführlich begründetes Gutachten für Erbauseinandersetzung, Scheidung oder Vorlage bei Behörden. Alles dazu unter Verkehrswertgutachten.

Für den Nachweis eines niedrigeren Werts gegenüber dem Finanzamt stellt § 198 BewG besondere Anforderungen an den Gutachter. Wir klären vorab mit Ihnen, welche Form der Bewertung für Ihren Zweck die richtige ist.

So läuft die Bewertung ab

  1. Anfrage Sie nennen Objekt, Anlass und gewünschte Gutachtenform; wir nennen Ihnen vorab den Preis.
  2. Unterlagen Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, Wohnflächenberechnung und bei Vermietung die Mieterliste.
  3. Ortsbesichtigung Begehung mit Aufnahme von Zustand, Ausstattung und Instandhaltungsbedarf.
  4. Wertermittlung Auswertung von Marktdaten und Bodenrichtwerten, Anwendung der passenden Verfahren.
  5. Ergebnis Übergabe und Erläuterung der Bewertung im persönlichen Gespräch.

Bewertung und Verkauf aus einer Hand

Wir bewerten Immobilien in Sarstedt, Hannover und Hildesheim ebenso wie in Laatzen, Hemmingen, Pattensen, Giesen und Nordstemmen. Die Märkte unterscheiden sich dabei deutlich – zwischen Hannover-Stadt, dem Umland und dem Landkreis Hildesheim liegen oft spürbare Preisunterschiede, die eine lokale Einschätzung erfordern. Für eine Immobilienbewertung in Sarstedt selbst sind wir besonders schnell vor Ort, denn unser Büro liegt in der Breslauer Straße. Aber auch für Eigentümer in Hannover und Hildesheim ist der Weg kurz, sodass wir Ortstermine flexibel vereinbaren können.

Praxistipp: Halten Sie Belege über Modernisierungen bereit – etwa neue Heizung, Fenster oder Dach. Sie fließen direkt in die Restnutzungsdauer und damit in den Wert ein.

Sie möchten nach der Bewertung schnell und ohne Makler verkaufen? Dann informieren Sie sich über unseren Direktankauf von Immobilien. Bei baulichen Zweifeln hilft ein ergänzendes Baugutachten. Ihre Anfrage senden Sie über die Kontaktseite.

Häufige Fragen zu Immobilienbewertung

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Die Kosten hängen von Objektart, Anlass und Umfang ab. Eine Kurzbewertung ist deutlich günstiger als ein ausführliches Verkehrswertgutachten. Wir nennen Ihnen den Preis vorab verbindlich, nachdem Sie uns Objekt und Zweck der Bewertung mitgeteilt haben.

Wann braucht man ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten wird häufig bei Erbschaft und Erbauseinandersetzung, Schenkung, Scheidung und Zugewinnausgleich benötigt, außerdem als belastbare Grundlage für Kauf, Verkauf oder Finanzierung einer Immobilie.

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Marktwert?

Verkehrswert und Marktwert bezeichnen dasselbe: den Preis, der zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Der Begriff Verkehrswert ist in § 194 BauGB gesetzlich definiert.

Welche Unterlagen brauche ich für die Immobilienbewertung?

Hilfreich sind Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, Wohnflächenberechnung, Baubeschreibung, Nachweise über Modernisierungen und bei vermieteten Objekten die Mieterliste. Fehlende Unterlagen können wir teilweise auch selbst beschaffen.

Wie lange dauert eine Immobilienbewertung?

Nach Ortstermin und Vorliegen aller Unterlagen ist eine Kurzbewertung meist innerhalb weniger Tage fertig. Ein ausführliches Verkehrswertgutachten benötigt in der Regel ein bis zwei Wochen.

Bewerten Sie Immobilien auch in Hildesheim und Hannover?

Ja. Von unserem Sitz in Sarstedt aus bewerten wir Häuser, Wohnungen und Grundstücke in Hannover, Hildesheim und der gesamten Region, zum Beispiel in Laatzen, Hemmingen, Pattensen und Giesen.

Unser Einsatzgebiet rund um Sarstedt

HannoverHildesheimLaatzenPattensenHemmingenNordstemmenSarstedtGiesenHarsumAlgermissenSehndeRonnenbergGehrdenSpringe

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